Bitte beachten Sie folgende Verfahrensweisen im Krankheitsfall Ihrer Kinder:
- Bei Erkrankung melden die Eltern ihr Kind am 1. Fehltag und jeden weiteren Tag im Sekretariat sowie bei der Klassenlehrkraft (in CC) per Mail ab. Die Stunden gelten damit als entschuldigt.
- Krankmeldungen, die länger als 5 Schultage dauern, erfordern die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung.
- Bei absehbaren längeren Fehlzeiten suchen die Eltern den Kontakt zur Klassenleitung.
- Atteste und Beurlaubungen werden schriftlich / per Mail übermittelt.
- Krankschreibungen müssen direkt nach Rückkehr in die Schule der Klassenleitung vorgelegt werden.
- Beurlaubungsanträge (z.B. Arzttermine) sollen 1 Woche vorher gestellt werden.
- Schülerinnen und Schüler, welche nach Antrag vom regulären Unterricht befreit/beurlaubt wurden, haben die Verpflichtung sich vorab bei den betroffenen Fachlehrerinnen bzw. -lehrer n abzumelden und den versäumten Unterrichtsinhalt unverzüglich in Eigenverantwortung nachzuholen.
- Die Eltern können bei Gesprächen ein Mitglied des Klassenelternbeirates hinzuziehen.
- Die Eltern haben die Möglichkeit den Schulsozialarbeiter als neutralen Ansprechpartner und Experten hinzuzuziehen.