Sie haben ein Kind in der 4. Klasse? Dann müssen Sie eine wichtige, weitreichende Entscheidung treffen.
Als Erziehungsberechtigte(r) bestimmen Sie für Ihr Kind im Februar /März die zukünftige Schulart Gemeinschaftsschule oder Gymnasium. Keine Sorge: Hier finden Sie Hilfe. Nehmen Sie sich die Zeit für die im Folgenden aufgezeigten Veranstaltungen. Dort erhalten Sie alle Informationen und Entscheidungshilfen.
Zeitlicher Ablauf:
- Wir empfehlen Ihnen den Besuch des Elternabends an der Grundschule. - Themen: Vorstellung der beiden möglichen Schularten Gemeinschaftsschule und Gymnasium für die weiterführende Schulen, Erklärung der Vor- und Nachteile der beiden verschiedenen Anmeldeverfahren A und B, Rechtliche Hinweise (Dezember oder Anfang Januar)
- Sie haben Anspruch und die Verpflichtung zur persönlichen individuelle Beratung in der Grundschule. (Januar)
- Mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse erhält Ihr Kind auch ein Anmeldeschein für die Anmeldung an eine weiterführende Schule. Auf diesem Anmeldeschein gibt die Grundschule eine Empfehlung ab, welche Schulart für das Kind geeignet ist. (Januar)
- Die weiterführenden Schulen bieten Informationsveranstaltungen über ihre schulischen Besonderheiten an. Die Termine erhalten Sie von der Grundschule. Gehen Sie mit Ihrem Kind zu verschiedenen Schulen. Dadurch werden bei den GrundschülerInnen eventuelle Ängste abgebaut und es entsteht statt dessen Lust auf die neue Schule. (Februar)
- Möchten Sie Ihr Kind an einem Gymnasium anmelden, obwohl die Empfehlung der Grundschule Gemeinschaftsschule lautet, findet ein verpflichtendes Beratungsgespräch durch die aufnehmende Schule statt. Dazu müssen Sie ein Termin vereinbaren. An der OzD ist dies telefonisch unter der Rufnummer 0451/122 855-11 oder -12 möglich. Freiwillige Beratungsgespräche können selbstverständlich ebenfalls terminiert werden. Unsicherheiten können in einem Gespräch mit mir abgebaut werden. Weitere Infos erhalten Sie hier. (Mitte Februar)
- Vor der Anmeldung müssen Sie sich für das Anmeldeverfahren A oder B entscheiden. Dann gehen Sie zu Ihrer ausgewählten „Wunschschule“ und melden Ihr Kind an. Was Sie mitbringen müssen und genauere Informationen finden Sie hier. (Februar/März)
- Nachdem die Schule über die Aufnahme entschieden hat, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Aufnahme durch die Schule. Ist eine Aufnahme aus Kapazitätsgründen nicht möglich, bekommen Sie einen Ablehnungsbescheid. Somit kann zeitnah eine Anmeldung an einer Alternativschule erfolgen. (März/April)
- Nun ist es geschafft. Die Einschulung in die fünfte Klasse erfolgt an der OzD immer am 2. Schultag nach den Sommerferien. Wir freuen uns darauf!
Aufnahmekriterien der OzD
Die Schulkonferenz hat folgende Entscheidungskriterien für die Aufnahme beim Übergang von der Grundschule an die weiterführende Schule für die Oberschule zum Dom beschlossen:
"Wenn für die OzD eine Aufnahmekapazität festgelegt ist (i.A. 116 Schülerinnen und Schüler) und die Zahl der Anmeldungen zu den 5. Klassen die Zahl der verfügbaren Plätze überschreitet, wird wie folgt verfahren:
- Mit erster Priorität erhalten alle angemeldeten Kinder einen Platz, die ein Geschwisterkind haben, das bereits die OzD besucht.
- Mit zweiter Priorität erhalten Kinder einen Platz, die für den Französisch-Zweig der OzD angemeldet sind. Für den Französisch-Zweig sind bis zu 25% der Aufnahmekapazität vorgesehen.
Sollte bei der Zuteilung nach erster oder zweiter Priorität die Zahl der verfügbaren Plätze überschritten werden, entscheidet innerhalb dieser Gruppe das Los.
Wenn nach der Berücksichtigung der ersten und der zweiten Priorität noch Plätze verfügbar sind, wird über die restlich zur Verfügung stehenden Plätze per Los entschieden.“Haben Sie noch weitere Fragen, kontaktieren Sie mich gerne über meine Emailadresse peter.werner@schule-sh.de
Peter Werner (Orientierungsstufenleitung)